Bundesgerichtshof hebt Anti-Nazi-Urteil gegen Versender "Nix Gut" auf
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- Kategorie: News of the DreMu
- Veröffentlicht: Mittwoch, 21. März 2007 00:00
- Geschrieben von Matt
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In erster und zweiter Instanz hatten Gerichte in Stuttgart entschieden, dass der Versandhändler damit gegen geltendes Recht verstoße, weil er verfassungsfeindliche Symbole verwendet. Die Grünen-Politikerin Claudia Roth hatte sich daraufhin selbst angezeigt, da sie ebenfalls solche Symbole seit langer Zeit verwendet und präsentiert.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob diese Verurteilung nun auf und sprach den Angeklagten frei. Zuvor hatte selbst der Staatsanwalt einen Antrag auf Freispruch gestellt. Der 3. Strafsenat folgte damit den Anträgen von Verteidigung und Bundesanwaltschaft."
Quelle: http://www.dbna.de/aktuell/news/2007/03/12217.php
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